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   OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19   

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OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19 (https://dejure.org/2020,19735)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.07.2020 - 2 A 189/19 (https://dejure.org/2020,19735)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 2 A 189/19 (https://dejure.org/2020,19735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Keine Verlängerung der Ausbildungsförderung wegen Pflege erkrankter Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1970
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79

    Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
    [Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778] Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.

    Die Klägerin kann in diesem Zusammenhang auch nichts zu ihren Gunsten aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - und des OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - [Vgl. OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - NVwZ-RR 1989, 21 und des BVerwG vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - BVerwGE 64, 168] herleiten.

    Das OVG Koblenz hat darin an der vom BVerwG [Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168] begründeten und von ihm geteilten [Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris] Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden grundsätzlich nicht als schwerwiegender Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anerkannt wird.

  • OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18

    Begrenzung der Regelstudienzeit/Förderungshöchstdauer bei schwerwiegenden Gründen

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
    [Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778] Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.

    [Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 a.a.O. und vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, juris] Selbst bei dem "klassischen" Fall des schwerwiegenden Grundes in dem Zusammenhang einer die Fortsetzung der Ausbildung zumindest vorübergehenden hindernden eigenen Erkrankung des Studenten oder der Studentin, ist zudem anerkannt, dass der die Ausbildungsförderung gewährenden Stelle zumindest die Möglichkeit zu verschaffen ist, die Richtigkeit der Angaben im Hinblick auf die (eigene) Erkrankung durch Vorlage von Attesten und dergleichen zu überprüfen.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
    [Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
    [Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
    [Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)].
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
    [Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.
  • OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17

    Ausbildungsförderung; Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Pflege von

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
    [Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 a.a.O. und vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, juris] Selbst bei dem "klassischen" Fall des schwerwiegenden Grundes in dem Zusammenhang einer die Fortsetzung der Ausbildung zumindest vorübergehenden hindernden eigenen Erkrankung des Studenten oder der Studentin, ist zudem anerkannt, dass der die Ausbildungsförderung gewährenden Stelle zumindest die Möglichkeit zu verschaffen ist, die Richtigkeit der Angaben im Hinblick auf die (eigene) Erkrankung durch Vorlage von Attesten und dergleichen zu überprüfen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.1988 - 12 A 16/88
    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
    Die Klägerin kann in diesem Zusammenhang auch nichts zu ihren Gunsten aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - und des OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - [Vgl. OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - NVwZ-RR 1989, 21 und des BVerwG vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - BVerwGE 64, 168] herleiten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.1982 - 8 A 78/79
    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19
    Das OVG Koblenz hat darin an der vom BVerwG [Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168] begründeten und von ihm geteilten [Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris] Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden grundsätzlich nicht als schwerwiegender Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anerkannt wird.
  • OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20

    Einsichtsanspruch des Vaters in Akten des Jugendamtes

    [vgl. nur beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970, st. Rspr.].
  • OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 A 274/20

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (Unzuverlässigkeit)

    [vgl. nur beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970].
  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 A 173/21

    Aufenthaltserlaubnis unter Nachholung des Visumverfahrens in Ghana

    Das den gerichtlichen Prüfungsumfang für das Zulassungsverfahren mit Blick auf das Darlegungserfordernis (§ 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO) begrenzende Vorbringen in der Antragsbegründung vom 5.8.2021 rechtfertigt nicht die Annahme allein am Maßstab der Ergebnisrichtigkeit zu beurteilender ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) [vgl. hierzu allgemein nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970; zitiert nach juris] oder der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) [vgl. etwa Beschluss des Senats vom 22.9.2021 - 2 A 94/21 -, juris].
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 12 S 53/20

    Ausbildungsförderung; Anspruch auf (Weiter-) Förderung eines Studiums der

    Neben dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG, der keine nähere Spezifizierung enthält, sprechen insbesondere Sinn und Zweck der § 48 Abs. 2, § 15 Abs. 3 BAföG - die zum einen darin bestehen, eine sparsame und sinnvolle Verwendung der von der Allgemeinheit für die Ausbildungsförderung aufzubringenden Mittel zu gewährleisten, und zum anderen darin, gerade auch bei zeitlichem Verzug in der regelhaften Ausbildung zumindest im Ausnahmefall eine weitergehende Förderung der auszubildenden Person zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 - 5 C 50.88 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2021 - 12 S 888/19 -, juris Rn. 10, und Urteil vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 -, juris Rn. 23; OVG Saarland, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 A 189/19 -, juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2019 - 12 A 1076/17 -, juris Rn. 52) - gegen die Annahme des Beklagten, dass im Rahmen des schwerwiegenden Grundes nur bestimmte Prüfungskonstellationen zu würdigen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 12 S 888/19

    Bundesausbildungsförderung; Ausbildungsrückstand; während des Prüfungszeitraums

    "Schwerwiegend" im Sinne des § 48 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG sind nur solche ausbildungsbezogenen Gründe, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen (dem persönlichen Lebensbereich entstammende Umstände), oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren (unmittelbar der Ausbildung zuzurechnende Gründe; vgl. dazu und zum Folgenden Fischer in: Rothe/Blanke, BAföG, § 15 Rn. 19, 21 ; BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2019 - 12 A 1076/17 -, juris Rn. 46; OVG Saarland, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 A 189/19 -, juris Rn. 19).
  • OVG Saarland, 20.04.2021 - 2 A 14/20

    Berufungszulassungsantrag, Erteilung einer Duldung, Visumerfordernis,

    Das den gerichtlichen Prüfungsumfang für das Zulassungsverfahren mit Blick auf das Darlegungserfordernis (§ 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO) begrenzende Vorbringen in der Antragsbegründung vom 17.2.2020 rechtfertigt nicht die Annahme allein am Maßstab der Ergebnisrichtigkeit zu beurteilender ernstlicher Zweifel [vgl. hierzu allgemein nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 189/19 -, FamRZ 2020, 1970] an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
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